Hinweise für den verordnenden Arzt / Ärztin zum Ablauf:
Die Zuweisung zur Ernährungstherapie bzw. ernährungstherapeutischen Beratung erfolgt durch eine
„Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (Formular siehe unten) oder einfach durch ein ärztliches Rezept.
Die Zuweisung ist budgetneutral.
Der Patient nimmt Kontakt mit der Ernährungsberaterin auf und vereinbart einen Termin zur Ernährungsberatung.
Der Download des Formulars "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung":
Weitere Informationen dazu in der Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/KBV-Link-PraxisWissen_Ernaehrung.pdf
Diagnosen / Indikationen für kurative Ernährungsberatung:
Übergewicht / Metabolisches Syndrom / Adipositas
Fettstoffwechselstörung
Gicht, erhöhte Harnsäurewerte
Osteoporose
Zöliakie / Weizenallergie / Gluten- oder Weizensensitivität
Laktose-Intoleranz
Fruktose-Malabsorption
Histamin-Intoleranz
Reizdarmsyndrom (mit Obstipation, Diarrhoe oder Schmerzsymptomatik)
Gastritis / Reflux / Sodbrennen
Chronisch-entzündliche Darmerkrankung
Divertikulose / Divertikulitis
Kurzdarmsyndrom
Pankreatitis
Rheuma
Mangelernährung / Gewichtsverlust / Krebs