ABLAUF DER ERNÄHRUNGSTHERAPEUTISCHEN BERATUNG:
→ Gespräch mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt:
Hier erfolgt die Zuweisung zur Ernährungstherapie: Ausstellung eines Rezepts oder der sog. „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“
→ Unverbindliche Kontaktaufnahme mit Ernährungstherapeutin:
Besprechung des Umfangs der Beratung, Kostenvoranschlag und Antrag auf Kostenerstattung für Krankenkasse, Terminierung
Mit Hilfe der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag klären Sie dann mit Ihrer Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme.
Es werden folgende Formulare für die Krankenkasse und benötigt:
1. Rezept oder „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (bitte Kopie für Ernährungsberatung machen)
2. Kostenvoranschlag
Folgende Formulare brauchen Sie für die Ernährungsberatung
(bitte zum ersten Termin mitbringen):
1. Kopie des Rezepts oder „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“
2. Ausgefülltes Formular „Anmeldung zur Ernährungstherapie“
3. Vorliegende Befunde (Laborwerte, Arztbriefe etc.)
Der Beratungsumfang bzw. die Anzahl der Termine ergibt sich aus der Diagnose und Ihren Vorkenntnissen.
In aller Regel findet die erste Beratung in einem persönlichen Gespräch statt, Folgetermine werden meistens telemedizinisch (Videoberatung) durchgeführt.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie dann zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
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