Hinweise für den verordnenden Arzt / Ärztin zum Ablauf der ernährungstherapeutischen Beratung:
1. Zuweisung zur Ernährungstherapie bzw. ernährungstherapeutischen Beratung durch eine
„Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (siehe unten) oder einfach durch ein ärztliches Rezept.
(Die Zuweisung ist budgetneutral)
2. Der Patient nimmt Kontakt mit der Ernährungsberaterin auf:
Besprechung des Ablaufs und des voraussichtlich notwendigen Umfangs der ernährungstherapeutischen Beratung.
Die Ernährungsberaterin sendet dem Patienten einen Kostenvoranschlag und einen „Antrag auf Kostenerstattung“ für die Krankenkasse.
3. Der Patient klärt mit der Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme.
4. Der Patient vereinbart mit der Ernährungsberaterin einen Termin zur Ernährungsberatung.
Der Download des Formulars "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" :
http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-Arzt-2019.pdf
Alternative mit Rezept:
http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-mit-Rezept.pdf#mctmp
Diagnosen / Indikationen für kurative Ernährungsberatung:
Übergewicht / Metabolisches Syndrom / Adipositas
Fettstoffwechselstörung
Gicht, erhöhte Harnsäurewerte
Osteoporose
Zöliakie / Weizenallergie / Gluten- oder Weizensensitivität
Laktose-Intoleranz
Fruktose-Malabsorption
Histamin-Intoleranz
Reizdarmsyndrom (mit Obstipation, Diarrhoe oder Schmerzsymptomatik)
Gastritis / Reflux / Sodbrennen
Chronisch-entzündliche Darmerkrankung
Divertikulose / Divertikulitis
Kurzdarmsyndrom
Pankreatitis
Rheuma
Mangelernährung / Gewichtsverlust / Krebs
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