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 Hinweise für den verordnenden Arzt / Ärztin zum Ablauf der ernährungstherapeutischen Beratung:

 

1. Zuweisung zur Ernährungstherapie bzw. ernährungstherapeutischen Beratung durch eine

            „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (siehe unten) oder einfach durch ein ärztliches Rezept.

              (Die Zuweisung ist budgetneutral)

 

2. Der Patient nimmt Kontakt mit der Ernährungsberaterin auf:

        Besprechung des Ablaufs und des voraussichtlich notwendigen Umfangs der ernährungstherapeutischen Beratung.

        Die Ernährungsberaterin sendet dem Patienten einen Kostenvoranschlag und einen „Antrag auf Kostenerstattung“ für die Krankenkasse.

 3. Der Patient klärt mit der Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme.

 4. Der Patient vereinbart mit der Ernährungsberaterin einen Termin zur Ernährungsberatung.

 

Der Download des Formulars "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" :

 

http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-Arzt-2019.pdf

Alternative mit Rezept:

http://ernaehrungspraxis-marth.de/data/documents/Notwendigkeitsbescheinigung-mit-Rezept.pdf#mctmp

 

Diagnosen / Indikationen für kurative Ernährungsberatung:

Übergewicht / Metabolisches Syndrom / Adipositas

Fettstoffwechselstörung

Gicht, erhöhte Harnsäurewerte 

Osteoporose 

Zöliakie / Weizenallergie / Gluten- oder Weizensensitivität

Laktose-Intoleranz

Fruktose-Malabsorption

Histamin-Intoleranz 

Reizdarmsyndrom (mit Obstipation, Diarrhoe oder Schmerzsymptomatik)

Gastritis / Reflux / Sodbrennen

Chronisch-entzündliche Darmerkrankung

Divertikulose / Divertikulitis 

Kurzdarmsyndrom

Pankreatitis

Rheuma 

Mangelernährung / Gewichtsverlust / Krebs 

 

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