ABLAUF DER ERNÄHRUNGSTHERAPEUTISCHEN BERATUNG:
→ Gespräch mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt:
Hier erfolgt die Zuweisung zur Ernährungstherapie: Ausstellung eines Rezepts oder der sog. „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“
→ Unverbindliche Kontaktaufnahme mit Ernährungstherapeutin:
Besprechung des Umfangs der Beratung, Kostenvoranschlag und Antrag auf Kostenerstattung für Krankenkasse, Terminierung
Mit Hilfe der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag klären Sie dann mit Ihrer Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme.
Es werden 3 Formulare für die Krankenkasse benötigt:
1. Rezepts oder „Notwendigkeitsbescheinigung“ vom Arzt (bitte Kopie für Ernährungsberatung machen)
2. Antrag auf Kostenerstattung
3. Kostenvoranschlag bzw. Therapieplan
Folgende Formulare brauchen Sie für die Ernährungsberatung
(bitte zum 1. Termin mitbringen):
1. Kopie des Rezepts oder „Notwendigkeitsbescheinigung“ vom Arzt
2. Ausgefülltes Formular „Anmeldung zur Ernährungstherapie“
3. ggf. Befunde (Laborwerte, Arztbriefe etc.) und ggf. Ernährungsprotokoll
Der Beratungsumfang bzw. die Anzahl der Termine ergibt sich aus der Diagnose und Ihren Vorkenntnissen.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie dann zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Auf Wunsch sende ich Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin gern einen abschließenden Beratungsbericht zu.
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